9. Kapitel
9. Kapitel: Im Dom
Für die Bank soll K. einem wichtigen italienischen Geschäftsfreund die städtischen Kunstdenkmäler der Stadt zeigen. K. übernimmt diese Aufgabe nur widerwillig - einerseits bringt er „manche Stunden nur unter dem notdürftigsten Anschein wirklicher Arbeit hin“, andererseits sieht er seine Stellung vom Direktor-Stellvertreter gerade in seiner Abwesenheit bedroht, wenn er nicht reagieren kann (Z. 11 f.). In letzter Zeit haben sich K.s Aufgaben außerhalb seines Büros gehäuft, sodass we das Gefühl hat, man wolle ihn für eine Weile aus dem Büro haben. Da er aber selbst Italienisch spricht und sich mit (historischer) Kunst auskennt, kann er den Auftrag nicht ablehnen. Als der Direktor der Bank K. dem Italiener vorstellt, muss K. jedoch feststellen, dass er den süditalienischen Dialekt des Mannes nicht verstehen kann - der Direktor, der mehrere Jahre in Süditalien gewesen ist, muss übersetzen. K. erfährt, dass der Italiener den städtischen Dom zu besichtigen plant, K. soll sich dort mit ihm treffen. Kurz bevor K. das Büro verlässt, um zum Dom zu gelangen, ruft ihn Leni an. Sie teilt ihm mit, dass ihn die Diener des Gerichts nun „hetzen“ (Z. 173). K. stimmt dem zu und bricht auf.
Der Italiener ist zur verabredeten Zeit nicht im Dom; tatsächlich ist dieser bis auf K., eine alte Frau und vereinzelte Kirchendiener menschenleer. K. beschließt zu warten und sieht sich auf eigene Faust im finsteren Dom um. Dabei erblickt der einen alten Gerichtsdiener, der ihn beobachtet und in eine Richtung weist. K. kann dessen Verhalten jedoch nicht deuten. Kurz darauf entdeckt K. eine kleine Nebenkanzel, auf der eine Lampe brennt, als ob eine Predigt stattfinden würde. K. wundert sich, wieso man eine Predigt in einer leeren Kirche halten wolle. Bei der Kanzel steht ein Geistlicher, der scheinbar auf eine Reaktion K.s wartet. K. aber wendet sich ab, um den Dom zu verlassen, als eine Stimme den Dom durchdringt: „Josef K.!“ (Z. 344) Kurz überlegt K., einfach zu gehen, da er „noch frei“ sei (Z. 345), jedoch dreht er sich um und läuft zur Kanzel. Der Geistliche stellt sich als Gefängniskaplan vor, er wolle mit K. sprechen, da sein Prozess schlecht stehe. K. gibt zu, dass er unsicher über den Ausgang des Prozesses sei, beteuert aber seine Unschuld und dass er weiterhin Hilfe suchen wolle.
Dafür trifft ihn der Tadel des Gefängniskaplans - er suche zu viel fremde Hilfe, besonders bei Frauen. Allerdings räumt K. den Frauen große Macht über die Gerichtsbeamten ein. Über K.s Kurzsichtigkeit verärgert, schreit der Kaplan zu ihm hinunter: „Siehst du denn nicht zwei Schritte weit?“ (Z. 422 f.) Um vom Geistlichen Rat zu bekommen, bittet K. den Kaplan um ein Gespräch. Zu ihm habe er mehr Vertrauen als zu anderen Gerichtsbeamten. In nun ruhigem Ton meint der Kaplan, dass K. sich im Gericht irre. Zur Verdeutlichung erzählt er K. die gleichnishafte Türhüterlegende aus den einleitenden Schriften zum Gesetz: In dieser Legende versucht ein Mann vom Lande, in das „Gesetz“ zu gelangen, von dem ein Glanz ausgeht. Vor dem Gesetz steht ein Türhüter, der ihm sagt, dass es möglich sei, Eintritt zu erhalten, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt - überdies sei er der „unterste Türhüter“ von vielen, sehr viel mächtigeren (Z. 469 f.). Der Mann wartet sein ganzes Leben darauf, dass ihm der Türhüter Einlass gewährt und versucht auch, ihn zu bestechen. Dieser nimmt die Geschenke sogar an, damit der Mann nicht denkt, „etwas versäumt zu haben.“ (Z. 486 f.) - Einlass gewährt er ihm jedoch nicht. Kurz bevor der Mann stirbt, fragt er den Türhüter, warum in all den Jahren niemand außer ihm Einlass verlangt habe. Der Türhüter antwortet, dass dieser Eingang nur für ihn bestimmt gewesen sei und er ihn jetzt schließen werde.
Daran anschließend entspannt sich eine Debatte um die Auslegung der Parabel. K. sieht in dem Mann vom Lande den vom Türhüter Getäuschten. Hingegen gibt der Kaplan zu bedenken, dass er die Geschichte „im Wortlaut der Schrift erzählt“ habe (Z. 513) und dort nichts von Täuschung stehe. Auch sei der Türhüter sehr pflichtbewusst, manches lasse gar auf Regungen des Mitleids beim ihm schließen. Auf K.s Frage, er meine also, der Mann sei nicht getäuscht worden, entgegnet der Geistliche: „Du mußt nicht zuviel auf Meinungen achten. Die Schrift ist unveränderlich und die Meinungen sind oft nur ein Ausdruck der Verzweiflung darüber.“ (Z. 584 ff.) Es gebe sogar eine Meinung, nach der der Türhüter der Getäuschte sei. Als der Kaplan dies weiter ausführt, ist K. überzeugt davon, dass der Türhüter getäuscht worden sei, jedoch werde der Mann vom Lande dadurch auch getäuscht und erleide den größeren Schaden. Auch dazu erwähnt der Geistliche die Gegenmeinung: Niemand könne über den Türhüter urteilen, als Diener des Gesetzes sei er zum Gesetz gehörig, „also dem menschlichen Urteil entrückt.“ (Z. 662) Auf K.s Einwand, man müsse dann alles, was der Türhüter sage, für wahr halten, entgegnet der Kaplan, man müsse es nur für notwendig halten. Auf diese Weise sieht K. die Lüge zur Weltordnung erhoben (vgl. Z. 673). Als K. gehen möchte, sich im Dunkel der Kirche aber nicht zurechtfindet, bittet er den Kaplan, ihn hinauszugeleiten. Der Kaplan entlässt ihn mit den Worten: „Das Gericht will nichts von Dir. Es nimmt dich auf wenn du kommst und es entläßt Dich wenn du gehst.“ (Z. 707 f.)