7. Kapitel
7. Kapitel: Advokat
/ Fabrikant / Maler
K. sinniert in seinem Büro über den Prozess, wobei er sich nicht mehr auf seine Arbeit konzentrieren kann. Weil er nicht weiß, was der Advokat
in seiner Sache übernimmt, überlegt K., selbst eine Verteidigungsschrift zu verfassen. Bei seinen vielen Anwaltsbesuchen hat er nur vage Informationen erhalten. Die laut Advokat so wichtige erste Eingabe wird einfach nicht fertig, wofür er K. mehrere Gründe nennt, die K. jedoch nicht einleuchten. Überhaupt ist der Advokat in langen Reden bemüht, K. das Gericht und das Verfahren zu erklären:
- Die Anklageschrift ist dem Angeklagten und seiner Verteidigung unzugänglich
so ist unklar, wie die Eingabe überhaupt abzufassen ist
- Eine Verteidigung vor Gericht ist nicht legal, sondern höchstens geduldet - und selbst das sei nicht sicher
es gibt keine vom Gericht anerkannten Advokaten, sondern nur Winkeladvokaten1; dies sei so, um die Verteidigung möglichst auszuschalten
- Bei Verhören dürfen Verteidiger nicht anwesend sein
- Das Verfahren ist sowohl vor der Öffentlichkeit als auch vor dem Angeklagten geheim
- Verteidiger seien aber wichtig, ihre persönlichen Beziehungen ausschlaggebend; er selbst habe Beziehungen zu „höhere[n] Beamten der unteren Grade“ (Z. 130 f.); die Art dieses Einflusses sei jedoch unsicher
- Beamte seien manchmal „wie Kinder“ (Z. 252), es gebe keine Grundsätze im Umgang mit ihnen
- „Die Rangordnung [...] des Gerichts sei unendlich“ (Z. 180 f.) und selbst für Beamte unbekannt
- Am besten finde man sich mit den Verhältnissen ab und errege keine Aufmerksamkeit
- Ein Angeklagter müsse bei dem gewählten Advokaten immer bleiben, was auch geschehe (Z. 279 f.) und hoffen, dass dem Advokaten das Verfahren nicht entzogen werde
Diese für K. sehr ermüdenden Belehrungen werden nur unterbrochen von Leni, die heimlich mit K. Zärtlichkeiten austauscht.
Mittlerweile dauert der Prozess bereits Monate und befindet sich dem Anwalt zufolge noch am Anfang. K. geht alles zu langsam, daher beschließt er, sein Schicksal in die eigene Hand zu nehmen und dem Anwalt das Mandat zu entziehen. Auch den Beziehungen zu den ohnehin nur niedrigen Beamten traut er nicht, die Auswirkungen auf seinen Prozess betrachtet er als ungewiss. K. denkt nur noch an seinen Prozess, da er ihn aufgrund dessen Bekanntheit in seinem Umfeld nun ausfechten müsse - er sei aber unschuldig. Nun sieht er sich vor der Schwierigkeit, die Eingabe selbst abzufassen. Innerlich klagt er darüber, dass er eine Eingabe verfassen muss, wo er doch beruflich auf gutem Wege ist und sich abends und nachts als junger Mann vergnügen möchte (vgl. Z. 454).
Über seinen Prozess räsonnierend, hat K. auf der Arbeit zwei Stunden verträumt. In der Zwischenzeit warten vor seinem Büro wichtige Geschäftskunden, u. a. der Fabrikant, mit dem K. schon mehrere Geschäfte getätigt hat. Als K. ihn schließlich empfängt, stellt der Fabrikant sein neues Projekt vor. Dabei wirkt K. aber emotionslos, fahrig und unkonzentriert - er ist gänzlich lustlos. Somit stört der Prozess K. immer mehr im Arbeitsalltag. Dazu gewinnt der Direktor-Stellvertreter Oberwasser, indem er stattdessen die Angelegeneheit des Fabrikanten in seinem Büro bespricht. K.s erste Reaktion drauf ist jedoch stille Freude darüber, dass er sich seinen geschäftlichen Angelegenheiten nun nicht mehr widmen muss. Die anderen Wartenden lässt er jetzt erst gar nicht zu sich ins Büro kommen. Nach dem Gespräch mit dem Direktor-Stellvertreter kommt der Fabrikant aus dessen Zimmer zurück zu K. Er bemerkt, dass dieser bedrückt ist und macht ihm noch eine Mitteilung: Er habe von seinem Prozess gehört. Das wisse er von einem Maler namens Titorelli, der ihn regelmäßig über das Gericht informiere. Da er auch viele Richter kenne, solle er sich an Titorelli wenden, wozu er K. noch ein Empfehlungsschreiben mitgibt. Obwohl K. anfangs nur scheinbar auf das Angebot des Fabrikanten eingeht, entscheidet er sich letztlich, zu dem Maler zu gehen, statt seinen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen.
Titorelli lebt in einer Vorstadt, die noch schäbiger ist als die, in der sich die Gerichtskanzleien befinden. Auch der Maler wohnt in einer Dachkammer. Im Treppenhaus begegnet K. einer Gruppe von lästigen, aufdringlichen Mädchen, die auch später sein Gespräch mit dem Maler belauschen und für das Gericht arbeiten, wie sich ebenfalls herausstellen wird. Titorelli öffnet ihm im Schlafrock und lässt ihn in sein Atelier. Dieses besteht aus einem kleinen, unaufgeräumten Zimmer, das ganz und gar nicht wie ein Atelier wirkt. Zunächst erkundigt Titorelli sich nicht nach K.s Prozess, sondern will wissen, ob er sich malen lassen oder ein Bild kaufen wolle. K. entdeckt das Porträt eines Richters in aggressiver, bedrohlicher Pose, ähnlich dem Bild im Zimmer des Advokaten - auf dem Bild ist auch die Götting der Gerechtigkeit zu sehen, die jedoch wirkt wie die Göttin der Jagd. Dadurch lenkt er das Gespräch aufs Gericht. Der Maler gibt zu, dass er ein „Vertrauensmann des Gerichtes“ sei (Z. 1004), was aber keine offiziell anerkannte Stellung darstelle.
Währenddessen kämpft K. immer mehr mit seinem Unbehagen. Wie auf dem Dachboden der Gerichtskanzleien ist die Luft im Atelier drückend, es ist schwül und das Atmen fällt schwer (Z. 1032 ff.). Titorelli stellt die Frage, ob K. unschuldig sei, was dieser bejaht. Allerdings, so der Maler, sei das Gericht von der Schuld überzeugt, wenn es Anklage erhebe und könne nur schwer bzw. niemals von dieser Überzeugung abgebracht werden (Z. 1074). Vollmundig verkündet er, dass er K. dennoch aus der Sache herausholen werde. Zwar sei es nicht möglich, die Richter durch Beweise umzustimmen, doch sei dies möglich, wenn man es jenseits des öffentlichen Gerichtes versuche. Für K. scheint es logisch, dass der Maler mit seinen Beziehungen zu den Richtern etwas ausrichten könne, in seinen Augen fügt er sich gut in den „Kreis von Helfern“ (Z. 1121). K. entwickelt ein solches Vertrauen in Titorelli, dass ihm die Hilfe eines Malers nicht einmal fragwürdiger erscheint als die eines Advokaten. Um seine Hilfe zu konkretisieren, erzählt Titorelli K. von drei Möglichkeiten der Befreiung:
- Die wirkliche Freisprechung
nicht / kaum möglich (Titorelli kennt nur Legenden, in denen eine solche erwirkt wurde)
- Die scheinbare Freisprechung
Voraussetzung: T. bürgt für K.s Unschuld und die Richter unterschreiben eine entsprechende Bestätigung; so könne K. zeitweilig frei sein; die Anklage sei aber nicht aus der Welt, sondern könne jederzeit von einer höheren Instanz wieder in Kraft gesetzt werden, wobei die Zeitspanne unklar sei; so sei es denkbar, dass K. vom Gericht nachhause komme und sofort wieder verhaftet werde; außerdem könne sich dieser Kreislauf ins Unendliche wiederholen
- Die Verschleppung
Prozess wird in seinem niedrigen Stadium gehalten, es gibt Verhöre, Untersuchungen etc.; so endet der Prozess aber nie
Damit scheint es für K. aussichtslos, dem Gericht die eigene Unschuld zu beweisen und freigesprochen zu werden. Zudem hat er vom Zuhören Kopfschmerzen; vor Ungeduld zitternd will er das Atelier verlassen, verspricht aber, bald wiederzukommen, wobei ihn der Maler ermahnt, auch Wort zu halten. Um schnell hinauszugelangen, kauft K. dem Maler sogar mehrere identische Gemälde ab; schließlich verlässt er das Gebäude durch eine zweite Tür hinter Titorellis Bett. Durch die gleiche Tür kommt auch der Richter, den Titorelli zurzeit malt, was ihn immer aufwecke. Überrascht stellt K. fest, dass sich hinter der Tür ebenfalls Gerichtskanzleien verbergen. Diese befinden sich laut Titorelli auf „fast jedem Dachboden“ (Z. 1501). Über Kanzleien, die genauso aussehen wie jene Kanzleien, die K.s Prozess behandeln, verlässt K. Titorellis Atelier.
1 Winkeladvokat: Person, die sich, ohne Rechtsanwalt zu sein, berufsmäßig damit befasst, gegen Bezahlung die Rechtsangelegenheiten anderer zu erledigen.