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Selbstjustiz

Ein Schwerpunkt in Kleists Werk Michael Kohlhaas stellt das Thema der Rache bzw. der Selbstjustiz dar. Der Autor regt zum Nachdenken an, inwiefern ein Mensch sich selbst zu seinem Recht verhelfen darf, wenn der Staat scheitert. Und wie weit er dabei gehen darf.

Rechtslage

  • Mitte des 16. Jhds. war das staatliche Recht noch vergleichsweise neu; zwar gab es bereits Gerichte und Gesetze, der Staat hatte aber noch damit zu kämpfen, seine Autorität durchzusetzen
  • Der Kaiserliche Landfrieden, der offiziell galt, hatte das bisherige Fehderecht verboten; es gab allerdings noch immer viele Fehdefeldzüge
  • Das alte Fehderecht erlaubte es, sich bei zugefügtem Schaden selbst Recht zu verschaffen, nach missachteter Ankündigung auch mit Gewalt
  • Das Fehderecht stand aber eigentlich nur Adligen zu; das ist also keine Rechtfertigung für das Handeln von Kohlhaas
  • Außerdem waren im Fehderecht Brandstiftung und Hausfriedensbruch verboten; auch hier könnte sich Kohlhaas also nicht auf das Fehderecht berufen

Selbstjustiz

  • Selbstjustiz beruht auf der Meinung, dass ungerechtes Recht nicht befolgt werden muss
  • Es bezeichnet eine unzulässige Vergeltung von erlittenem Unrecht des Opfers
  • Selbstjustiz war bereits zu Zeiten der Handlung verboten; es galt, auf das staatliche Rechtssystem zu vertrauen

Vom Opfer zum Täter

  • Kleist zeigt in seinem Werk auf, dass selbst der gerechteste Mensch zum Verbrecher werden kann, wenn er sein eigenes Recht mit Gewalt durchsetzen will
  • Der rechtschaffene und moralisch einwandfreie Kohlhaas wird im Laufe der Handlung zum entsetzlichen Rächer und Mörder, wie der Autor schon im Einstieg erklärt (Vgl. Abs. 1)
  • Weil Kohlhaas seine Forderung nach Schadenersatz vor Gericht nicht durchsetzen konnte, will er sich selbst zum Recht verhelfen, anfangs noch mit Worten
  • Weil er als „unnützer Querulant“ (Abs. 3, Z. 71) bezeichnet wurde, fühlt er sich zutiefst in seiner Menschenehre gekränkt
  • Kohlhaas sieht das Naturrecht von Jean-Jacques Rousseau an sich gebrochen, da er offenbar keine Rechte hat; er empfindet sich als aus der Gesellschaft ausgestoßen und erklärt, dass er lieber ein Hund wäre, als so behandelt zu werden (Vgl. Abs. 3, Z. 179)
  • Wollte Kohlhaas anfänglich noch vernünftig für sein Recht einstehen, wird sein Kampf emotional, nachdem er seine Frau verloren hat
  • Kohlhaas wird vom Opfer zum Täter, indem er immer extremer handelt:
    1. Phase: In einem gerechten Kampf hat er das Widerstandsrecht genutzt, weil der Staat ihm sein Recht versagt hat (Naturrecht)
    2. Phase: Kohlhaas macht sich zum Statthalter des Erzengels, der sich rächen will; er hat jede Moral vergessen
  • Anfangs wollte Kohlhaas Recht gegenüber dem Junker Wenzel von Tronka bekommen; später aber sehnt er sich nach Rache gegenüber dem Junker und auch dem Kurfürsten von Sachsen; er hat den eigentlichen Grund für seine Fehde aus den Augen verloren; er widerspricht Luther auch nicht, als dieser ihm Selbstjustiz vorwirft
  • Trotzdem lässt sich Kohlhaas von Luther zur Vernunft bringen: Nachdem Luther ihm dazu verhilft, dass seine Rechtssache wieder aufgenommen wird, beendet Kohlhaas seine Fehde und will auf das Gericht vertrauen
  • Das Todesurteil für seine Gewalttaten nimmt Kohlhaas schließlich als gerecht an, weil er das Rechtssystem unterstützen will, nachdem er in der Rappen-Sache gewonnen hat

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