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Frau des Gerichtsdieners

Frau des Gerichtsdieners

Der Frau des Gerichtsdieners begegnet K., als er ungeladen vor Gericht erscheint und den Sitzungssaal leer vorfindet. Ihren Namen erfahren wir nicht, sie ist „die Frau“ oder „die Waschfrau“. Als K. das Vorzimmer zum Gerichtssaal betritt, findet er sich in ihrem Wohnzimmer wieder. Hier wohnt sie mit ihrem Mann, dem Gerichtsdiener, wobei ihre Wohnung an Verhandlungstagen vom Gericht genutzt wird - allein hieran ist zu sehen, dass sich im Gericht Privates und Öffentliches, Individualität und Kollektiv vermischen.
K. erkennt in ihr jene Wäscherin wieder, die seine Verhandlung störte, als sie eintrat und alle Blicke auf sich zog. Ihretwegen - sie stand in einer Ecke mit einem Mann, der vor (sexueller) Verzückung einen Schrei ausstieß - fand das Verhör sein abruptes Ende. Die Frau gesteht nun, dass sie sich mit einem Studenten eingelassen hat. Ihren Mann betrügt sie also, wobei der sich damit abgefunden habe (Kap. 3, Z. 46). Sie rechtfertigt sich damit, dass der Student voraussichtlich zu größerer Macht gelangen werde. Sie hat also einen Sinn für Hierarchie und Macht, moralische Skrupel lässt sie hierbei außen vor.
Die Frau findet die Verhältnisse bei Gericht widerlich und erhofft sich von K.s Eingreifen Besserung. Für seinen Prozess bietet sie ihre Hilfe an. Sie kenne den Untersuchungsrichter, der sich ebenfalls um sie bemühe und ihr sogar seidene Strümpfe geschickt habe. In der Frau des Gerichtsdieners wird die Verbindung von Sexualität und Gericht deutlich. Durch sie erfährt K., was er später dem Gefängniskaplan sagt: Das Gericht bestehe „fast nur aus Frauenjägern“ (S. 227).
Zwischen ihr und K. besteht eine eigenartige Form der Anziehung. So behauptete sie, überhaupt erst seinetwegen in die Verhandlung gekommen zu sein, die sie dann gestört hat (vgl. Kap. 3, Z. 36 f.). Sie bietet sich K. sogar offen an („Sie können mit mir tun, was Sie wollen, ich werde glücklich sein [...]“, Kap. 3, Z. 205 f.) und wird nicht nur von ihm als Objekt wahrgenommen. K. betrachtet sie als einen Besitz, der ihm „gehören“ kann (Kap. 3, Z. 221) - ein Besitz, der ihm vom Studenten freilich verwehrt wird. Sie wird von Bertold, „diesem scheußlichen Menschen“ (Kap. 3, Z. 203) zum Untersuchungsrichter getragen. Ihre Proteste sind jedoch halbherzig und fast zärtlich, was K. verärgert: Offenbar findet die Waschfrau die Verhältnisse am Gericht nicht so schlimm, wie sie es behauptet hat. Wahrscheinlich hat sie dies nur gesagt, um durch K.s Hilfe an Einfluss zu gewinnen. Dabei nutzt sie ihre körperlichen Reize schamlos als Mittel zum Zweck.
Diese Ambivalenz zwischen vorgeblicher Abscheu gegenüber dem Gericht und scheinbar passiver Hingabe zum Dasein als Objekt sexueller Begierde zeigt sich in der Benennung der Frau und ihrem Verhalten: Die Waschfrau, die eigentlich für Sauberkeit und Ordnung steht, besitzt ein staubiges Wohnzimmer und fügt sich den „schmutzigen“ Begierden der Beamten. So treffen in ihr Reinheit und Schmutz aufeinander.

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