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Gerichtsmaler Titorelli

Gerichtsmaler Titorelli

Titorelli erscheint im Kapitel Advokat © SchulLV 2015/ Fabrikant / Maler. K. lernt ihn über den Fabrikanten kennen, einen wichtigen Geschäftskunden. Der Fabrikant ist ebenfalls ein „Wissender“: Er hat von Titorelli von K.s Prozess erfahren, da er sich mit diesem über Gerichtssachen unterhalte.
Titorelli ist ein Künstlername, der bürgerlicher Name des Malers bleibt unbekannt. Neben Porträts, so erfahren wir vom Fabrikanten, male Titorelli noch düstere Heidelandschaften. Regelmäßig kaufe er ihm davon Exemplare ab. Titorelli hat als Auskunftgeber Wert für K., weshalb er ihn schließlich aufsucht.
Passend zu den Gerichten, für die Titorelli arbeitet, wohnt er in ärmlichen Verhältnissen in einer Vorstadt, die noch heruntergekommener, noch dunkler und noch schmutziger wirkt als die Gegend, in der K. seine Vorladung hatte. Dort haust der Maler in einer Dachkammer, wo ebenfalls Gerichte untergebracht sind. Diese Kammer wird ihm vom Gericht zur Verfügung gestellt; sie ist ihm Wohnstube und Atelier zugleich - ein weiteres Beispiel für die Vermischung von Privatsphäre und Gericht. In ihr wirkt es unaufgeräumt, ungepflegt und unwohnlich - überhaupt wirkt die stickige Kammer weder wie ein Atelier noch wie eine Wohnung. Die äußeren Umstände der heruntergekommenen Vorstadt entsprechen den Verhältnissen in der Wohnung des Künstlers, ja sogar dessen Aussehen: Der Maler macht einen genauso schäbigen Eindruck wie seine Umgebung. Er empfängt K. im Nachthemd mit abgerissenem Knopf und barfüßig (Kap. 7, Z. 895), hat also ein ungepflegtes Äußeres. Dennoch gewinnt K. zu Titorelli bald ein gewisses Vertrauen.
Wie auch der Rest der Welt des Gerichts ist der Maler Titorelli für den Leser wie K. schwer einzuordnen. Nach eigener Aussage ist er ein „Vertrauensmann des Gerichts“, was aber keine öffentlich anerkannte Stellung sei (Kap. 7, Z. 1013, 1021). Dennoch ist er der Gerichtswelt zuzuordnen und mit ihr fest verbunden. Schon sein Vater war seinerseits Gerichtsmaler - eine erbliche Stellung, die Einblick in geheime Regeln biete, die nur innerhalb bestimmter Familien bekannt seien. So ist des Malers Stellung bei Gericht „unerschütterlich“ (Kap. 7, Z. 1146). Das öffnet ihm gewisse Freiräume, innerhalb derer er K. helfen könne. Allerdings warnt bereits der Fabrikant, dass Titorelli nicht immer zwingen die Wahrheit sagen würde.
Ihn beschäftigt zunächst die Frage nach der Schuld K.s. Zwar fragt er ihn auch explizit danach, doch fragt er nicht, woran K. konkret schuldig sein könne. Da K. antwortet, er sei völlig unschuldig, meint der Maler, dass das die Sache einfach mache. Warum dies die Sache einfach mache, kann der Leser freilich nicht verstehen, denn wenn das Gericht einmal von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei, so Titorelli, rücke es von dieser Meinung nicht mehr ab. K. erzählt er von drei möglichen Befreiungen, von denen keine zu einem wirklichen Freispruch führt. Den wirklichen Freispruch kenne er hingegen nur aus Legenden. Wie Huld hebt Titorelli den Wert der persönlichen Gespräche hinter dem öffentlichen Gericht hervor, und er erklärt sich bereit, K. auf diese Weise zu helfen. Da Titorelli sich nicht über K. erhebt, „harmloser und offener“ als der Advokat © SchulLV 2015erscheint (Kap. 7, Z. 1160), verspricht sich K. von diesem eine größere Hilfe als von Huld.

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