Tractat vom Steppenwolf
3. Tractat vom Steppenwolf (S. 54-86)
Das Tractat vom Steppenwolf ist der dritte Teil des Romans. Er wird als eine Art Binnenhandlung in die Aufzeichnungen von Harry Haller eingebunden und ist doch völlig getrennt davon zu sehen. Es handelt sich nämlich nicht um weitere Aufzeichnungen von Harry Haller selbst, sondern um ein kleines Buch, das ihm eines Nachts überreicht wird.
Das Traktat ist dabei wie die anderen beiden Teile aus der Sicht eines Ich-Erzählers verfasst. Allerdings ist dieser zugleich ein auktorialer, also allwissender Erzähler. Dieser beschreibt in sachlicher, objektiver Art und Weise einen Mann namens Harry, genannt der Steppenwolf.
Diese Beschreibung ist ebenfalls in drei Teilen verfasst. Im ersten Teil des Traktats analysiert der auktoriale Erzähler, was es mit dem Typus Steppenwolf auf sich hat. Dass wie beim dualistischen Prinzip Gut und Böse, Intellekt und Trieb, Mensch und Tier in einem ständigen Spannungsverhältnis stehen. Der zweite Teil des Traktats handelt von Harrys schwierigem Verhältnis zum Bürgerlichen. Davon, dass er einen hohen Grad an Individuation, also Selbstverwirklichung, hat, der ihm allerdings zum größten Problem wird. Hier schlägt der auktoriale Erzähler vor, dass Harry durch den Humor wieder den Bezug zum Bürgerlichen finden könnte. Im dritten Teil des Traktats erklärt der Erzähler, dass der Steppenwolf reine Fiktion ist. Harry könne geheilt werden, wenn er nur endlich einsieht, dass er aus unendlich vielen Wesen besteht.