Ständegesellschaft
Heutzutage hört man immer wieder die Erfolgsgeschichte vom „Tellerwäscher zum Millionär“. Mit der richtigen Idee und dem nötigen Willen sind uns heutzutage keine Grenzen gesetzt. Früher, in Frankreich, war dies nicht möglich. Zur Zeit des Absolutismus herrschte in Frankreich eine strikte Ständegesellschaft. Die Gesellschaft wurde also unterteilt in verschiedene Stände. Der Begriff der Ständegesellschaft existierte bereits seit dem Mittelalter, welche nun durch den Absolutismus nochmals verändert wurde. Eine Ständegeselllschaft stellt man am besten mit einer sogenannten Ständepyramide dar, welche die Berufszugehörigkeiten zu den jeweiligen Ständen und deren Anteil an der Gesamtbevölkerung darstellt.
Abb. 1: Ständepyramide
Der Erste Stand
Der Erste Stand wird als Klerus bezeichnet. Er umfasste ungefähr 130.000 Menschen, also etwa 0,5% der Bevölkerung in Frankkreich. Den Klerus teilte man in zwei Gruppen: den höheren und den niederen Klerus. Zum höheren Klerus gehörten Bischöfe, Äbte oder auch Äbtissinnen. Der niedere Klerus umfasste Mönche, Nonnen und Priester. Zum höheren Klerus gehörten nur Adelige, welche auch oft Staatsämter erhielten oder zum Hofstaat im Schloss Versaille zählten. Der Großteil des niederen Klerus stammte aus dem Dritten Stand. Der gesamte Klerus wurde von den Steuern befreit und besaß sein eigenes Gericht. Die Steuerbefreiung führte aber nicht unbedingt zu großem Reichtum. Vor allem Anhänger des niederen Klerus lebten meist noch in ärmlichen Verhältnissen und kamen nur durch ihre Fähigkeit, lesen und schreiben zu können, zu Ansehen und Wohlstand.
Der Erste Stand
Der Erste Stand (Klerus) bestand nur aus Geistlichen. Das heißt, er umfasste vorallem Kardinäle, Bischöfe und Priester.
Der Zweite Stand
Den Zweiten Stand bezeichnet man als Adel. Er umfasste ungefähr 350.000 Menschen, also etwa 1,5% der Bevölkerung. Wie auch der Klerus lässt sich der Adel in zwei Gruppen einteilen: den Grundadel und den Amtsadel. Der Grundadel zeichnete sich dadurch aus, dass er einen großen Grundbesitz besaß und mithilfe dieses Besitzes zu seinem Reichtum kam. Er ließ abhängige Bauern auf seinem Grundbesitz arbeiten und durfte beliebig hohe Abgaben der Bauern einfordern. Falls also ein Adeliger seinen Reichtum vermehren wollte, konnte er jederzeit mehr Abgaben der Bauern einfordern. Als Amtsadel bezeichnet man die Adelsfamilien, welche ein Amt im Staat ausführten. Obwohl der Amtsadel stark vom König abhängig war, wurden sie oft sehr mächtig und kamen zu großem Reichtum. Beides, also sowohl Grundbesitz als auch Ämter, waren erblich und blieben somit immer im Familienbesitz. Der Adel besaß, genau wieder Klerus auch, gewisse Privilegien. Der Adel musste beispielsweise keine Steuern an den König bezahlen und konnte Arbeitsleistungen von seinen Bauern einfordern.
Der Zweite Stand
Der Zweite Stand bestand aus dem Adel. Das heißt, er umfasste vorallem Adelsfamilien, die einen großen Grundbesitz besaßen oder ein Amt im Staat ausführten.
Der Dritte Stand
Zum Dritten Stand gehörten die Bürger und Bauern. Er umfasste ungefähr 20 Millionen Menschen und bestand aus etwa 98% der Bevölkerung. 82% der Bevölkerung waren Bauern, die meist als abhängige Bauern auf dem Grundbesitz eines Adeligen arbeiteten und Abgaben an ihre Grundherren zahlen mussten. Die restlichen 16% der Bevölkerung waren Bürger, die meist in den Städten lebten und mit Berufen im Handwerk oder im Handel ihr Geld verdienten. Wenige Bürger waren sogenannte Großbürger. Sie kamen durch Handel oder als Manufakturenbesitzer zu großem Wohlstand. Trotzdem besaßen diese Großbürger im Gegensatz zu den Adeligen keinerlei Privilegien. Sie hatten beispielsweise trotz ihrer erheblichen Mittel keinen politischen Einfluss in der Gesellschaft, was durchaus zu großem Unmut führte. Der Großteil der Bürger waren sogenannte Kleinbürger. Sie verdienten als Tagelöner oder Kleinhandwärker ihr Geld. Sie lebten, ähnlich wie die Bauern, in ärmlichen Verhältnissen. Der gesamte Dritte Stand musste außerdem an den König Steuern zahlen, wobei Bauern und Kleinbürger insgesamt für etwa 90% der Steuereinnahmen, des gesamten Staates aufkamen. Zudem waren Frauen im Dritten Stand völlig abhängig von ihren Männern. Beispielsweise durften sie ohne die Zustimmung ihrer Männer keine Arbeit annehmen und verdienten in den gleichen Berufen höchstens die Hälfte der Männer. Viele Bauern und Bürger beklagten sich außerdem darüber, dass sie keinen Einfluß in der Politik hatten, obwohl sie die deutliche Mehrheit der Bevölkerung waren. Das fehlende Mitspracherecht, die hohen Steuern und die damit verbundene Armut führten zu großem Unmut des Dritten Standes.
Der Dritte Stand
Der Dritte Stand bestand aus den Bürgern und Bauern. Er umfasst reiche Bürger, zum Beispiel Anwälte oder Ärzte, aber auch Tagelöhner, Bauern und Kaufleute.
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